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Vollmacht Eigentümerversammlung
Wenn Sie terminlich verhindert sind
Sie sind zur Eigentümerversammlung leider verhindert und möchten aber, dass Ihre Interessen vertreten werden. Außerdem sichern Sie mit einer Vollmacht die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung und ersparen der Eigentümergemeinschaft und Ihnen daher vermeidbare Zusatzkosten. Bitte beachten Sie ggf. etwaige Einschränkungen aus der Teilungserklärung der WEG zur Vollmachtserteilung.
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