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Neue Grundsteuer –
so geben Sie die notwendige Erklärung ohne fremde Hilfe ab
Neue Grundsteuer erst ab 2025 - Erklärung für Grundstückswert aber schon in 2022
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 müssen die Kommunen die Grundsteuer neu bewerten. Die Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken sollen dafür ihre Erklärung beim Finanzamt elektronisch einreichen. Sie sollen diese Daten im Internet über Elster.de ab 1. Juli bis spätestens 31. Oktober 2022 abgeben. Dazu werden sie voraussichtlich Ende Juni / Juli ein Informationsschreiben vom Finanzressort erhalten. Aus technischen Gründen soll die Abgabe der Erklärung vor dem 1. Juli 2022 nicht möglich sein. Eine Abgabe in Papierform ist grundsätzlich nicht vorgesehen und soll nur in Härtefällen möglich sein.
Die Grundsteuer soll aufkommensneutral umgesetzt werden, so dass die Gemeinden daher die Hebesätze erst festlegen können, wenn die Neubewertung des Grundbesitzes abgeschlossen ist. Diese wird einige Zeit beanspruchen: Voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2024 sollen die neuen Grundsteuerbescheide versandt werden und dann ab 2025 Gültigkeit besitzen.
Abgabe der Erklärung über Elster.de durch EigentümerInnen
Für die Abgabe der Erklärung benötigen Sie einen Zugang auf Elster.de. In der Regel haben Sie diesen jedoch bereits, wenn Sie z. B. Ihre Einkommensteuererklärung auf Elster.de einreichen. Diesen Zugang können Sie dann benutzen. Ab 01. Juli 2022 soll dann auf Elster.de ein entsprechendes Formular neu zu Verfügung stehen.
Ansonsten können Sie einen Zugang unter www.elster.de neu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt erfahrungsgemäß mindestens zwei Wochen.
Ferner benötigen Sie noch die Steuernummer für Ihr Grundstück. Sie finden diese links oben auf dem letzten Einheitswertbescheid oder Grundsteuermessbetragsbescheid. Für Grundbesitz in Bremen finden Sie diese auch auf dem letzten Grundsteuerbescheid oben links. Wenn Sie diese Dokumente nicht zur Hand haben, hilft es Ihnen, dass das Informationsschreiben des Finanzressorts, das Sie als Grundbesitzer Ende Juni 2022 / Juli erhalten sollen, ebenfalls diese Angabe erhalten soll.
Als Wohnungs-/TeileigentümerIn in Bremen benötigen Sie beispielsweise für die Abgabe der Erklärung die nachfolgenden Angaben, die Sie bereits jetzt zusammenstellen können:
- Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer) -> ist Ihnen bekannt
- Grundbuchblatt und (Mit-)Eigentumsanteile -> finden Sie im Grundbuchauszug, den Sie
vom Grundbuchamt nach Ihrer Eintragung im Grundbuch als EigentümerIn erhalten
haben oder in Ihrem Kaufvertrag für die Immobilie
- Gemarkung, Flur und Flurstück -> finden Sie ebenfalls im Grundbuchauszug oder im
Kaufvertrag, alternativ im Informationsportal "Flurstücksviewer" im Internet.
Diesen erreichen Sie unter dem Link
Informationen für Immobilienbesitzer - Landesamt Geoinformation Bremen
Dort finden Sie auch eine Kurzanleitung zur Benutzung.
- Bodenrichtwert -> diese Angabe liegt Ihnen in der Regel nicht vor. Daher können Sie
diesen Wert ebenfalls im Internet im Portal "BORIS" abfragen.
Den Zugang rufen Sie ebenfalls über den vorgenannten Link auf und Sie finden dort
ebenfalls eine Kurzanleitung.
- Baujahr -> ist Ihnen bekannt oder Sie entnehmen es dem Energieausweis für das
Gebäude, den wir Ihnen bereits in der Vergangenheit zur Verfügung gestellt haben.
Außerdem informieren wir in diesjährigen Eigentümerversammlungen zum ca.-Baujahr
und vermerken dieses ebenfalls im Protokoll zur Eigentümerversammlung.
- Wohnfläche (nur Wohnungseigentum) -> ist Ihnen bekannt bzw. entnehmen Sie aus
Ihren Dokumenten zum Wohnungskauf.
- Brutto-Grundfläche (nur Teileigentum Laden, Büro etc. - nicht Garagen/Tiefgaragen)
-> ist Ihnen bekannt bzw. entnehmen Sie aus den Dokumenten zum Ankauf
- Anzahl Ihrer Garagen oder Tiefgaragenstellplätze im Objekt
-> ist Ihnen bekannt
Aus dieser Auflistung können Sie entnehmen, dass Sie die notwendigen Angaben für die Erklärung ohne Unterstützung von Dritten bzw. von uns zusammentragen können!
Hier finden Sie Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Ausfüllen der Grundsteuerklärung in Elster: Erklärungsabgabe über Mein ELSTER - Der Senator für Finanzen (bremen.de)
Bei gemischt genutzten Grundstücken und anderen Grundstückstypen sind ggf. noch andere Angaben erforderlich. Unter diesem Link erhalten Sie hierzu Informationen:
Grundstücksangaben - Der Senator für Finanzen (bremen.de)
Zensus 2022 -
Fragebögen voraussichtlich im Mai 2022
2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird u. a. ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.
In Deutschland gibt es bisher keine Verwaltungsregister über Gebäude und Wohnungen, daher wird im Rahmen des Zensus 2022 auch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) durchgeführt. Ziel der GWZ 2022 ist die flächendeckende, vollzählige und aktuelle Erfassung aller am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie Wohnungen.
Noch vor der Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer werden zumindest ausgewählte Wohnungs-/TeileigentümerInnen im Rahmen der GWZ vom statistischen Landesamt einen Fragebogen zu Ihrem Eigentum erhalten.
Hier werden ähnliche oder gar gleiche Angaben wie bei der Erklärung zur Grundsteuer abgefragt, so dass auf den diesbezüglichen Artikel verwiesen wird. Leider ist es so, dass die jeweiligen Institutionen die Daten nicht untereinander austauschen, so dass Doppel-
Angaben leider erforderlich sind.
Auch diesen Fragebogen zum Zensus 2022 sollten Sie als Wohnungs-/Teileigentümer/In ohne Hilfe Dritter bzw. von uns ausfüllen können. Die notwendigen Angaben sind Ihnen bekannt bzw. liegen in den Ihnen zur Verfügung gestellten Dokumenten vor.